Auf dem Weg zur Hochschulreife

Die bayerischen Abiturienten legen die Abiturprüfung am Ende der Oberstufe in fünf Fächern ab.

  • Verpflichtend für alle Schüler sind die Fächer Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache.
  • Hinzu kommen ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Religionslehre (bzw. Ethik), Geschichte und Sozialkunde, Geschichte, Geographie oder Wirtschaft und Recht)
  • sowie ein weiteres Fach nach Wahl: Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik), Informatik, Kunst, Musik, Sport, weitere Fremdsprache (die Wahl eines zweiten gesellschaftswissenschaftlichen Faches ist nicht möglich).

Die Abiturprüfung wird in Mathematik, Deutsch und einem weiteren Fach schriftlich und in den verbleibenden beiden Fächern mündlich (Kolloquium) durchgeführt. Die Schüler können zum Beispiel frei entscheiden, ob die fortgeführte Fremdsprache schriftliches oder mündliches Abiturfach ist.
Die Abituraufgaben in den schriftlich gewählten Fächern werden zentral gestellt.

Fußnoten zur Tabelle

1) Am WSG ist auch Wirtschaftsinformatik bzw. Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder als mündliches Abiturprüfungsfach möglich, jedoch nicht in Kombination mit dem Abiturprüfungsfach Sport.
2) Fortgeführte Informatik ist nur wählbar für Schüler, die in Jgst. 10 den Informatikunterricht des Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasiums besucht haben.
3) (Neu einsetzende) spät beginnende Fremdsprachen können nur mündliches Abiturprüfungsfach sein.
4) Als schriftliche Prüfung: besondere Fachprüfung, welche die Belegung eines Additums voraussetzt.
5) Sowohl als schriftliche Prüfung als auch als Kolloquium: besondere Fachprüfung, welche die Belegung eines Additums voraussetzt.

Besonderheiten:

Besondere Fachprüfung in Kunst, Musik und Sport

Weil in den Fächern Kunst, Musik sowie Sport eine besondere Fachprüfung (zwei Prüfungsteile: schriftlich-theoretischer Teil + fachpraktischer Teil) abgelegt wird, ist die Belegung eines Additums Voraussetzung für deren Wahl als schriftliches Abiturfach. Daher legen die Schüler die Abiturprüfung als besondere Fachprüfung in einem dieser Fächer bereits im Frühjahr der Jahrgangsstufe 10 verbindlich fest.
Wird eines dieser Fächer als mündliches Abiturfach gewählt, muss nur im Fach Sport ein Additum belegt werden.

Prüfung in modernen fortgeführten Fremdsprachen

Die schriftliche Prüfung in den modernen fortgeführten Fremdsprachen wird durch einen mündlichen Prüfungsteil ergänzt, der im Ausbildungsabschnitt 12/2 nach Möglichkeit als Partner- oder Gruppenprüfung vor dem schriftlichen Teil abgehalten wird.

Weitere Wahlmöglichkeiten für Schüler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums

  • Schüler, die Sozialkunde im Umfang von zwei Wochenstunden belegen, können Sozialkunde als eigenständiges schriftliches oder mündliches Abiturprüfungsfach wählen.
  • Wirtschaftsinformatik und Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder können nur als mündliches Abiturprüfungsfach gewählt werden.

Weitere Informationen:

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