Neben den drei schriftlichen Prüfungen legen die Schüler im Abitur zwei mündliche Prüfungen (Kolloquium) ab. Die für die Prüfung gewählten Fächer müssen bis spätestens sechs Wochen vor der schriftlichen Abiturprüfung festgelegt werden.
Mit Ausnahme von Deutsch und Mathematik können alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer sowie die profilspezifischen Fächer des WSG als mündliche Abiturprüfungsfächer gewählt werden:
Eines der beiden mündlichen Abiturfächer muss ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld sein, sofern dieses Aufgabenfeld nicht bereits über die Bestimmung des schriftlichen Prüfungsfachs abgedeckt ist.