Kolloquium

Neben den drei schriftlichen Prüfungen legen die Schüler im Abitur zwei mündliche Prüfungen (Kolloquium) ab. Die für die Prüfung gewählten Fächer müssen bis spätestens sechs Wochen vor der schriftlichen Abiturprüfung festgelegt werden.

Mit Ausnahme von Deutsch und Mathematik können alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer sowie die profilspezifischen Fächer des WSG als mündliche Abiturprüfungsfächer gewählt werden:

  • eine fortgeführte oder eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache
  • Religionslehre (bzw. Ethik), Geschichte, Geschichte + Sozialkunde, Geographie, Wirtschaft und Recht
  • Biologie, Physik, Chemie, fortgeführte Informatik (nur am NTG)
  • Kunst, Musik (jeweils ohne Additum)
  • Sport (mit Additum) als besondere Fachprüfung: mündlich-theoretischer Teil + fachpraktischer Teil
  • am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium
    • mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil: Wirtschaftsinformatik
    • mit sozialwissenschaftlichem Profil: sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder
    • Sozialkunde als alleiniges Prüfungsfach

Eines der beiden mündlichen Abiturfächer muss ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld sein, sofern dieses Aufgabenfeld nicht bereits über die Bestimmung des schriftlichen Prüfungsfachs abgedeckt ist.

Inhalt der Prüfung

  • In der mündlichen Abiturprüfung können die Schüler einen Prüfungsschwerpunkt wählen: Dabei werden die Lerninhalte des ersten oder des zweiten Ausbildungsabschnitts ausgeschlossen und die Lerninhalte eines der drei verbleibenden Ausbildungsabschnitte zum Prüfungsschwerpunkt erklärt.
  • Zu allen vier Ausbildungsabschnitten werden vom Prüfungsausschuss Themenbereiche festgelegt (mehr als zwei pro Halbjahr), deren Inhalte Grundlage der Prüfungen sind. Spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entscheidet sich der Schüler für einen der angebotenen Themenbereiche; aus ihm entstammt das Thema des Kurzreferats.

Prüfungsvorbereitung und Prüfungsablauf

  • Das Thema des Kurzreferates aus dem gewählten Themenbereich wird dem Schüler etwa 30 Minuten vor Prüfungsbeginn schriftlich bekannt gegeben. Je nach Aufgabenstellung können auch Materialien zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Schüler bereitet sich auf das Kolloquium unter Aufsicht vor und kann dabei Aufzeichnungen als Grundlage für die Ausführungen machen.
  • Das Kolloquium gliedert sich in zwei Prüfungsteile von je etwa 15 Minuten Dauer:
    • Kurzreferat des Schülers zu dem gestellten Thema (ca. 10 Minuten) sowie Gespräch ausgehend vom Kurzreferat;
    • Gespräch zu den Lerninhalten aus den beiden weiteren Ausbildungsabschnitten.

Weitere Informationen:

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