Zu Papier bringen

Die bayerischen Abiturienten legen ihr Abitur in drei Fächern in Form einer schriftlichen Prüfung ab.

  • In den Fächern Deutsch und Mathematik ist diese schriftliche Abiturprüfung verpflichtend.
  • Als 3. schriftliches Abiturprüfungsfach kann eine fortgeführte Fremdsprache, eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik), Religion (bzw. Ethik), ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, Kunst, Musik oder Sport gewählt werden.
    Das 3. schriftliche Abiturfach muss spätestens im Ausbildungsabschnitt 12/1 verbindlich festgelegt sein; im Falle eines Abiturs in den Fächern Sport, Kunst oder Musik wird die Abiturprüfung bereits am Ende der Jahrgangsstufe 10 verbindlich festgelegt.

Mündliche Zusatzprüfung zur schriftlichen Abiturprüfung

In den drei schriftlichen Abiturprüfungsfächern können die Schüler eine mündliche Zusatzprüfung ablegen und zwar

  • entweder auf Anordnung des Prüfungsausschusses (z.B. um die Abiturprüfung zu bestehen)
  • oder freiwillig zur Notenverbesserung.



Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses der Abiturprüfung mit mündlicher Zusatzprüfung wird die schriftliche Abiturprüfung doppelt und die mündliche Zusatzprüfung einfach gewichtet.

Weitere Informationen:

Bestimmungen für Musik und Sport (besondere Fachprüfung)


Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung in den einzelnen Fächern entsprechend Anlage 8 GSO:

Deutsch (verpflichtende schriftliche Abiturprüfung)

Dem Prüfling werden fünf Aufgaben vorgelegt, von denen er ein nach seiner Wahl zu bearbeiten hat (270 Minuten Bearbeitungszeit).

Mathematik (verpflichtende schriftliche Abiturprüfung)

Dem Prüfling wird aus jedem Prüfungsgebiet je eine Aufgabe zur Bearbeitung vorgelegt (240 Minuten Bearbeitungszeit).

Griechisch, Latein

Übersetzung einer Stelle eines Prosaschriftstellers in das Deutsche und die Bearbeitung von acht Aufgaben, die aus 14 vorgelegten Aufgaben auszuwählen sind (240 Minuten Bearbeitungszeit).

Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch

Dem Prüfling werden nach einer Hörverstehensaufgabe zwei Textaufgaben, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat, sowie eine Sprachmittlungsaufgabe vorgelegt (270 Minuten Bearbeitungszeit).

Biologie, Chemie

Dem Prüfling werden drei Aufgaben zur Bearbeitung vorgelegt (180 Minuten Bearbeitungszeit).

Physik

Dem Prüfling werden zwei Aufgaben zur Bearbeitung vorgelegt (180 Minuten Bearbeitungszeit).

Informatik

Dem Prüfling wird aus beiden Prüfungsgebieten je eine Aufgabe vorgelegt (180 Minuten Bearbeitungszeit).

Geschichte (am WSG auch Sozialkunde):

Dem Prüfling werden vier Aufgaben vorgelegt, von denen er eine Aufgabe nach seiner Wahl zu bearbeiten hat (210 Minuten Bearbeitungszeit).

Geschichte und Sozialkunde

Dem Prüfling werden vier Aufgaben mit Anteilen aus beiden Fächern vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat (210 Minuten Bearbeitungszeit).

Geographie

Dem Prüfling werden vier Aufgaben vorgelegt, von denen er zwei Aufgaben nach seiner Wahl zu bearbeiten hat (210 Minuten Bearbeitungszeit).

Wirtschaft und Recht

Dem Prüfling werden zwei Aufgaben vorgelegt, von denen er eine Aufgabe nach seiner Wahl zu bearbeiten hat (210 Minuten Bearbeitungszeit).

Religionslehre (bzw. Ethik)

Dem Prüfling werden vier Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat (210 Minuten Bearbeitungszeit).

Kunst

Die besondere Fachprüfung im Fach Kunst besteht aus einer kombinierten Aufgabe, die einen schriftlich-theoretischen und einen bildnerisch-praktischen Teil enthält. Dem Prüfling wird eine Aufgabe mit schriftlich-theoretischem, eine Aufgabe mit bildnerisch-praktischem Schwerpunkt und eine Aufgabe mit beiden Bereichen zu gleichen Anteilen vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat (300 Minuten Arbeitszeit)
Bei den bildnerisch-praktischen Prüfungsanteilen wird neben der gestalterischen Leistung des Prüflings auch die handwerklich-technische Qualität der Ausführung bewertet.

Musik

Die besondere Fachprüfung in Musik besteht aus einem fachpraktischen und einem fachtheoretischen Teil. Die fachpraktische Prüfung (Dauer 30 Minuten) erstreckt sich

  • auf den Vortrag eines Pflichtstückes,
  • den Vortrag eines Wahlstückes
  • und das Vomblattspiel auf dem gewählten Instrument bzw. das Vomblattsingen bei der Wahl von Gesang.

Für den fachtheoretischen Teil werden dem Prüfling vier Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat (Arbeitszeit: 210 Minuten ohne Vorspielzeit).

Sport

Die besondere Fachprüfung in Sport besteht aus einem allgemeinen schriftlich-theoretischen Teil und aus einem sportartspezifischen praxisbezogenen Teil.

  • Der sportartspezifisch praxisbezogene Teil wird im Ausbildungsabschnitt 12/2 durchgeführt. Er umfasst je eine Prüfung in den über zwei Ausbildungsabschnitte hinweg belegten Sportarten (eine Individual- und eine Mannschaftssportart).
  • Für den allgemeinen schriftlich-theoretischen Teil werden dem Prüfling drei Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat (180 Minuten Bearbeitungszeit).

Weitere Informationen:

Blindtext

Newsletter bestellen