1) Erläuterung der drei Typen von Fremdsprachenlehrgängen.
2) Die Wahl einer weiteren Fremdsprache ist nicht an einen bestimmten Typ von Fremdsprachenlehrgang gebunden: Es kann entweder eine zweite fortgeführte Fremdsprache oder eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache oder eine spät beginnende Fremdsprache mit vorausgegangenem Wahlunterricht in Jgst. 9 und 10 belegt werden. Zu beachten ist, dass eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache verpflichtend in Jgst. 11 (Wahlpflichtbereich) und Jgst. 12 (Profilbereich) belegt werden muss.
3) Fortgeführte Informatik ist an dieser Stelle nur wählbar für Schülerinnen und Schüler, die in Jgst. 10 den Informatikunterricht des Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasiums besucht haben.
4) Die Stundenzahl ist abhängig von der Fächerwahl (3-stündig: neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache, spät beginnende Fremdsprache, Naturwissenschaft, fortgeführte Informatik; 4-stündig: fortgeführte Fremdsprache).
5) Je nachdem, ob hier ein 3-stündiges oder 4-stündiges Fach gewählt wird, müssen weitere Fächer aus dem Wahlpflichtbereich oder dem Zusatzangebot im Umfang von entweder 5 oder 4 Stunden belegt werden, um die erforderliche Stundenzahl zu erreichen.