Viele Chancen für Sprachtalente

Typen von Fremdsprachenlehrgängen:

Fortgeführte Fremdsprache

Fremdsprachen, die verpflichtend als 1. (ab Jgst. 5) und als 2. (ab Jgst. 6) sowie - an sprachlichen Gymnasien - als 3. Fremdsprache (ab Jgst. 8) gelernt werden. Mindestens eine fortgeführte Fremdsprache ist in der Oberstufe als Abiturfach zu belegen.

Neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache

Fremdsprache, die ab der Jahrgangsstufe 10 erlernt werden kann, dann aber verbindlich bis Jahrgangsstufe 12 belegt werden muss; dafür wird bereits in Jgst. 10 die 1. oder 2. Fremdsprache abgelegt.

Spät beginnende Fremdsprache

Fremdsprache, die mindestens ab Jahrgangsstufe 9 zusätzlich als Wahlfach erlernt wird. Diese können in Jgst. 11 und 12 zusätzlich zur fortgeführten Fremdsprache weitergeführt werden, wenn in der betreffenden Sprache in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Wahlunterricht im Unfang von zusammen mindestens fünf Wochenstunden besucht wurde.

Details zur neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache:

An vielen Gymnasien kann ab Jahrgangsstufe 10 eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache gewählt werden. Dieser Fremdsprachenlehrgang richtet sich an fremdsprachlich besonders interessierte Schüler.

  • Um dieses Angebot wahrnehmen zu können, legen sie ab Jahrgangsstufe 10 die 1. oder 2. Fremdsprache ab.
  • Dafür muss der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache dann verpflichtend in Jahrgangsstufe 11 und 12 (mit je 3 Wochenstunden) besucht werden.
Die Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache bedeutet somit auch eine Entscheidung für ein sprachliches Fächerprofil in der Oberstufe:
  • Wer in Jahrgangsstufe 10 eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache wählt, belegt somit zwingend zwei Fremdsprachen in der Oberstufe, weil die Wahl einer fortgeführten Fremdsprache ebenfalls verbindlich ist.
  • Die Stundentafel der Oberstufe sieht vor, dass eine weitere Fremdsprache in der Regel nur in Jahrgangsstufe 11 zu belegen ist. Um also die o. g. Verpflichtung zu erfüllen, die neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache auch in Jahrgangsstufe 12 zu belegen, müssen Stunden genutzt werden, die in der Oberstufe für die individuelle Profilbildung vorgesehen sind. Für die weitere individuelle Profilbildung bleiben damit nur noch 2 Wochenstunden übrig, wenn die Stundenzahl den vorgesehenen Rahmen von 66 Wochenstunden in 2 Jahren nicht überschreiten soll.
  • Auch hinsichtlich der Einbringung von Halbjahresleistungen bedeutet die Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache eine gewisse Festlegung. Einige der frei wählbaren Einbringungen sind damit bereits für die neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache reserviert.

Weiterführende Hinweise zur Belegung einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache in der Oberstufe:

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