Fremdsprachen, die verpflichtend als 1. (ab Jgst. 5) und als 2. (ab Jgst. 6) sowie - an sprachlichen Gymnasien - als 3. Fremdsprache (ab Jgst. 8) gelernt werden. Mindestens eine fortgeführte Fremdsprache ist in der Oberstufe als Abiturfach zu belegen.
Fremdsprache, die ab der Jahrgangsstufe 10 erlernt werden kann, dann aber verbindlich bis Jahrgangsstufe 12 belegt werden muss; dafür wird bereits in Jgst. 10 die 1. oder 2. Fremdsprache abgelegt.
Fremdsprache, die mindestens ab Jahrgangsstufe 9 zusätzlich als Wahlfach erlernt wird. Diese können in Jgst. 11 und 12 zusätzlich zur fortgeführten Fremdsprache weitergeführt werden, wenn in der betreffenden Sprache in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Wahlunterricht im Unfang von zusammen mindestens fünf Wochenstunden besucht wurde.
An vielen Gymnasien kann ab Jahrgangsstufe 10 eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache gewählt werden. Dieser Fremdsprachenlehrgang richtet sich an fremdsprachlich besonders interessierte Schüler.