Einbringungsverpflichtung in der Qualifikationsphase
Aus der Qualifikationsphase (Ausbildungsabschnitte 11/1 bis 12/2) sind 40 Halbjahresleistungen einzubringen.
Die aus der Qualifikationsphase einzubringenden Halbjahresleistungen setzen sich aus 30 Einbringungen aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich und 10 Einbringungen aus dem Profilbereich zusammen.
Weiterhin gilt grundsätzlich:
- In den fünf Abiturfächern werden jeweils alle vier Halbjahresleistungen eingebracht.
- In den übrigen Fächern besteht in der Regel die Möglichkeit, jeweils eine der Halbjahresleistungen zu streichen.
- Die beiden Halbjahresleistungen (11/1 und 11/2) sowie das erziele Ergebnis der Seminararbeit im W-Seminar und die Gesamtleistung im P-Seminar muss eingebracht werden.
Besonderheiten der Einbringung:
- Wurde insgesamt nur eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) gewählt, müssen aus dieser alle vier Halbjahresleistungen eingebracht werden. Das Fach "Fortgeführte Informatik" hat nicht den Status einer Naturwissenschaft.
- Wurde in Jahrgangsstufe 10 eine fortgeführte Fremdsprache durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ersetzt, muss diese neben der gewählten fortgeführten Fremdsprache über vier Ausbildungsabschnitte belegt werden. Von den drei erforderlichen Einbringungen sind zwei dem Bereich der Profileinbringung zu entnehmen.
- Hat ein Schüler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums (WSG) Sozialkunde zweistündig gewählt, muss er aus dem Fach Geschichte sowie aus dem Fach Sozialkunde jeweils mindestens drei Halbjahresleistungen einbringen.
Dafür ist in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern Geographie bzw. Wirtschaft und Recht, von deren Belegung der Schüler in Jahrgangsstufe 12 befreit ist, nur eine Halbjahresleistung einzubringen.
Eine der drei Halbjahresleistungen im Fach Sozialkunde ist dem Bereich der Profileinbringung zu entnehmen.
Die "Optionsregel":
Vor Beginn der Abiturprüfungen können die Schüler in zwei verschiedenen der über vier Ausbildungsabschnitte hinweg belegten Fächern je eine Halbjahrsleistung
- durch eine Halbjahresleistung eines anderen Fachs ersetzen oder
- streichen, falls eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache belegt wird und durch die Wahl der Abiturprüfungsfächer die Zahl der verpflichtend einzubringenden Halbjahresleistungen 40 übersteigt.
- Stets sind aber in den Apiturprüfungsfächern und aus den Naturwissenschaften (Ph, C, B) mindestens 4 Halbjahresleistungen einzubringen (ggf. mit der Naturwissenschaft 2).
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