Insgesamt werden für die Gesamtleistung im P-Seminar maximal 30 Punkte vergeben. Als "besondere Lernleistung" wird diese nicht einzelnen Ausbildungsabschnitten zugeordnet. Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl im P-Seminar wird die durchschnittliche Punktzahl aus allen gewichteten Leistungserhebungen in allen drei Ausbildungsabschnitten verdoppelt und gerundet (siehe § 61 Abs. 8 GSO).
Um die individuelle Schülerleistung bei einer Gruppenarbeit erheben zu können, ist es nötig, dass sich die Leistung der Schülerin oder des Schülers als Gruppenmitglied individualisieren und als solche beurteilen lässt (vgl. § 55 Abs. 3 GSO; Art. 52 BayEUG).
Im P-Seminar wird in verschiedenen Gruppen an einem oder mehreren Projekten gearbeitet, zum Teil auch außerhalb der Schule und ohne Beobachtung durch die Lehrkraft.
Damit die im Rahmen einer Gruppenpräsentation - gemeinsamer Vortrag, Plakat, Ausstellung, Film etc. - erbrachte Schülerleistung individuell bewertet werden kann, werden Aufzeichnungen über den Anteil an der Teamleistung jedes Schülers erstellt, z.B.
In der Regel sind bei der Studien- und Berufsorientierung und im Rahmen der Projektarbeit kleine Leistungserhebungen angemessen, in denen v. a. Sach-, Methoden- sowie Kommunikations- und ggf. Kooperationskompetenzen zum Ausdruck kommen. Bei der Studien- und Berufsorientierung kann dies z. B. über die Präsentation eines Studiengangs oder eines Berufsfeldes, die Bewerbungsmappe oder die Unterrichtsbeiträge geschehen.
Jeder Schüler dokumentiert die im Rahmen des gesamten P-Seminars geleisteten individuellen Beiträge. In diesem "Portfolio" sammelt jeder Seminarteilnehmer seine Beiträge zur Studien- und Berufsorientierung und zum Projekt. Das Portfolio enthält z. B. die Bewerbungsmappe des Schülers, Bescheinigungen über die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen oder Beratungsgesprächen, Recherche-Ergebnisse usw.